Allgemeine Auftragsbedingungen

Allgemeine Auftragsbedingungen Rechtsanwältin Simone Krauskopf, Kopenhagener Str. 69, 10437 Berlin

Stand 1. Januar 2018

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Auftragsbedingungen (AAB) gelten für jede Beauftragung von Rechtsanwältin  Simone Krauskopf, unabhängig von Art und Umfang der Tätigkeit im Rahmen des Auftrages.

1.2 Die Bestimmungen sind zeitlich unbefristet und finden auch auf Folgeaufträge Anwendung, sofern nichts anderes ausdrücklich in Textform vereinbart wird. Es gilt die zum Zeitpunkt der ersten Auftragserteilung aktuelle Fassung unserer AAB. Entgegenstehende AAB des Auftraggebers haben keine Geltung.

2. Begründung und Umfang des Auftrages

2.1 Gegenstand des Auftrages ist die vereinbarte Leistung, nicht ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg.

2.2 Die Berücksichtigung oder Prüfung ausländischen Rechts bedarf der ausdrücklichen Beauftragung.

2.3 Sollte sich die Rechtslage nach Beendigung des Auftrages ändern, ist Rechtsanwältin Simone Krauskopf nicht verpflichtet, den Auftraggeber darauf oder auf sich daraus ergebende Folgen hinzuweisen.

3. Vergütung, Vorschuss und Abschlagsrechnung

3.1 Die Vergütung von Rechtsanwältin Simone Krauskopf richtet sich entweder nach einer gesondert abzuschließenden Vergütungsvereinbarung im Sinne von § 3a Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder nach der Gebührenordnung des RVG. Rechtsanwältin Simone Krauskopf ist berechtigt, bei Erteilung des Auftrages für die voraussichtlich entstehenden Gebühren und Auslagen einen angemessenen Vorschuss zu fordern und die weitere Bearbeitung des Auftrages von der Zahlung des Vorschusses abhängig zu machen. Des Weiteren ist Rechtsanwältin Simone Krauskopf zur Erstellung von Abschlagsrechnungen berechtigt.

3.2 Gegen den Vergütungsanspruch von Rechtsanwältin Simone Krauskopf kann der Auftraggeber nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Forderungen aufrechnen.

4. Durchführung des Auftrages

4.1 Der Auftrag wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung ausgeführt. Rechtsanwältin Simone Krauskopf ist berechtigt, sich zur Durchführung des Auftrages sachverständiger Personen zu bedienen.

4.2 Sollten in der Auftragsangelegenheit auf Seiten des Auftraggebers bereits anderweitig Rechtsanwälte tätig geworden sein oder tätig werden, so ist Rechtsanwältin Simone Krauskopf hierüber unter namentlicher Benennung und über den Stand der Beratungsleistung aufzuklären.

5. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

5.1 Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass Rechtsanwältin Simone Krauskopf auch ohne besondere Aufforderung alle für die Ausführung des Auftrages notwendigen Unterlagen rechtzeitig vorgelegt werden und Rechtsanwältin Simone Krauskopf von allen Umständen unterrichtet wird, die zur Ausführung des Auftrages von Bedeutung sein können.

5.2 Sollte der Auftraggeber erkennen, bei der Sachverhaltsaufklärung Angaben oder Unterlagen vergessen zu haben, so hat er unverzüglich die fehlenden Angaben nachzuholen bzw. die fehlenden Unterlagen nachzureichen. Gleiches gilt, wenn der Auftraggeber im Laufe des Auftrages weitere relevante Informationen oder Unterlagen entdeckt oder erhält.

5.3 Erkennt der Auftraggeber, dass der Sachverhalt in den Schreiben und Schriftsätzen von Rechtsanwältin Simone Krauskopf nicht richtig und/oder unvollständig dargestellt wird, hat der Auftraggeber Rechtsanwältin Simone Krauskopf unverzüglich darauf hinzuweisen und den Sachverhalt schriftlich richtigzustellen bzw. zu ergänzen.

6. Rechtsschutzversicherung des Mandanten

6.1 Verfügt der Mandant über eine Rechtsschutzversicherung, so hat er dies Rechtsanwältin Simone Krauskopf im Zuge der Mandatserteilung unverzüglich bekannt zu geben und die erforderlichen Unterlagen (soweit verfügbar) vorzulegen. Rechtsanwältin Simone Krauskopf wird bei Vorliegen ausreichender Information über eine bestehende Rechtsschutzversicherung des Mandanten bei der Versicherung um rechtsschutzmäßige Deckung ansuchen.

6.2 Die Bekanntgabe einer Rechtsschutzversicherung durch den Mandanten und die Erwirkung rechtsschutzmäßiger Deckung durch Rechtsanwältin Simone Krauskopf lässt den Honoraranspruch von Rechtsanwältin Simone Krauskopf gegenüber dem Mandanten unberührt und ist nicht als Einverständnis von Rechtsanwältin Simone Krauskopf anzusehen, sich mit dem von der Rechtsschutzversicherung Geleisteten als Honorar zufrieden zu geben; dies insbesondere dann, wenn die Leistungen von Rechtsanwältin Simone Krauskopf gegenüber dem Mandanten nach Zeithonorar (Stundensatz) abgerechnet werden und die Rechtsschutzversicherung entsprechend den Versicherungsbestimmungen ein niedrigeres Honorar bezahlt.

6.3 Rechtsanwältin Simone Krauskopf ist nicht verpflichtet, das Honorar von der Rechtsschutzversicherung direkt einzufordern, sondern kann das gesamte Entgelt auch primär vom Mandanten begehren.

7. Beendigung des Mandats

7.1 Das Mandat kann von Rechtsanwältin Simone Krauskopf oder vom Mandanten ohne Einhaltung einer Frist und ohne Angabe von Gründen jederzeit aufgelöst werden. Die Auflösung des Mandates bedarf zur Wirksamkeit der Schriftform. Der Honoraranspruch von Rechtsanwältin Simone Krauskopf bleibt davon unberührt.

7.2 Im Falle der Auflösung durch den Mandanten oder Rechtsanwältin Simone Krauskopf hat Rechtsanwältin Simone Krauskopf für die Dauer von 14 Tagen den Mandanten insoweit noch zu vertreten, als dies nötig ist, um den Mandanten vor Rechtsnachteilen zu schützen. Diese Pflicht besteht nicht, wenn der Mandant das Mandat widerruft und zum Ausdruck bringt, dass er eine weitere Tätigkeit von Rechtsanwältin Simone Krauskopf nicht wünscht oder der Mandant einen neuen Rechtsvertreter mit der Wahrnehmung seiner Interessen beauftragt.

8. Herausgabe-/ Aufbewahrungspflicht

8.1 Rechtsanwältin Simone Krauskopf hat nach Beendigung des Auftragsverhältnisses, auf Verlangen, dem Mandanten Urkunden im Original zurückzustellen. Rechtsanwältin Simone Krauskopf ist berechtigt, Kopien dieser Urkunden zu behalten.

8.2 Soweit der Mandant nach Ende des Mandats nochmals Schriftstücke (Kopien von Schriftstücken) verlangt, die er im Rahmen der Mandatsabwicklung bereits erhalten hat, sind die Kosten (z.B.Porto, Kopien) sowie das Zeithonorar für die Beschaffung/Bereitstellung und Übermittlung der verlangten Unterlagen vom Mandanten zu tragen.

8.3 Rechtsanwältin Simone Krauskopf ist verpflichtet, die Akten für die Dauer von sechs Jahren ab Beendigung des Mandats aufzubewahren und in dieser Zeit dem Mandanten bei Bedarf Abschriften auszuhändigen. Für die Kostentragung gilt Pkt 8.2. Sofern für die Dauer der Aufbewahrungspflicht längere gesetzliche Fristen gelten, sind diese einzuhalten. Der Mandant stimmt der Vernichtung der Akten (auch von Originalurkunden) nach Ablauf der Aufbewahrungspflicht zu.

8.4 Die Verpflichtung zur Aufbewahrung der  Handakten von sechs Jahren erlischt jedoch schon vor Beendigung dieses Zeitraums, wenn Rechtsanwältin Simone Krauskopf den Auftraggeber aufgefordert hat, die Handakten in Empfang zu nehmen und der Auftraggeber dieser Aufforderung binnen sechs Monaten, nachdem er sie erhalten hat, nicht nachgekommen ist.

8.5 Handakten im Sinne der Ziffer 8.4 sind nur Schriftstücke, die Rechtsanwältin Simone Krauskopf aus Anlass ihrer beruflichen Tätigkeit von dem Auftraggeber oder für ihn erhalten hat, nicht aber der Briefwechsel zwischen Rechtsanwältin Simone Krauskopf und ihrem Auftraggeber, die Schriftstücke, die dieser bereits in Urschrift oder Abschrift erhalten hat, sowie die zu internen Zwecken gefertigten Arbeitspapiere.

8.6 Rechtsanwältin Simone Krauskopf kann die Herausgabe der Handakten verweigern, bis sie wegen des Vergütungsanspruches (Gebühren, und Auslagen) befriedigt ist. Dies gilt nicht, soweit die Vorenthaltung der Handakten und der einzelnen Schriftstücke nach den Umständen unangemessen wäre.

9. Ausschlussfristen, Verjährung von Schadensersatzansprüchen

9.1 Ein Schadensersatzanspruch kann nur innerhalb einer Ausschlussfrist von einem Jahr geltend gemacht werden, nachdem der Anspruchsberechtigte von dem Schaden und von dem anspruchsbegründenden Ereignis Kenntnis erlangt hat, spätestens aber innerhalb von drei Jahren nach dem anspruchsbegründenden Ereignis.

9.2 Der Anspruch erlischt, wenn nicht innerhalb einer Frist von sechs Monaten seit der schriftlichen Ablehnung der Ersatzleistung Klage erhoben wird und der Mandant auf diese Folge hingewiesen wurde.

9.3 Die Ziffern 9.1 und 9.2 gelten nicht für Schadensersatzansprüche, die auf vorsätzliches Verhalten zurückzuführen sind, sowie bei einer schuldhaften Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

9.4 Das Recht, die Einrede der Verjährung geltend zu machen, bleibt unberührt.

10. Schutz des geistigen Eigentums

Der Auftraggeber steht dafür ein, dass die im Rahmen des Auftrages von Rechtsanwältin Simone Krauskopf gefertigten Gutachten, Aktenvermerke, Entwürfe, Aufstellungen, Verträge, Muster und vergleichbare Arbeitsergebnisse nur für seine eigenen Zwecke verwendet werden.

11. Weitergabe einer beruflichen Äußerung

Die Weitergabe beruflicher Äußerungen von Rechtsanwältin Simone Krauskopf durch den Auftraggeber, ungeachtet der Form, an einen Dritten bedarf der Zustimmung von Rechtsanwältin Simone Krauskopf in Textform, soweit sich nicht bereits aus dem Auftragsinhalt die Einwilligung zur Weitergabe an einen bestimmten Dritten ergibt. Diese Weitergabe darf vorbehaltlich der ausdrücklichen Zustimmung nur in vollem Wortlaut einschließlich der damit fest verbundenen schriftlichen Erklärung über den Zweck des Auftrags, der Weitergabebeschränkung und der Haftungsbedingungen und nur dann an Dritte erfolgen, wenn sich der jeweilige Dritte zuvor schriftlich mit der Geltung dieser AAB sowie damit einverstanden erklärt hat, die weitergegebene Äußerung seinerseits vertraulich zu behandeln und nicht weiterzugeben.

16. Anzuwendendes Recht

Das Auftragsverhältnis unterliegt deutschem Recht.