Kostenübernahme
Die Kosten für die Übernahme eines Mandates richten sich grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Es gelten verschiedene Gebühren für die außergerichtliche und die gerichtliche Vertretung. Mit welchen Kosten Sie bei Mandatsübernahme rechnen müssen, erkläre ich Ihnen gerne im persönlichen Gespräch.
ALG II und der Beratungshilfeschein
Haben Sie ein geringes Einkommen oder beziehen Sie zur Zeit ALG II, sollten Sie vor Mandatsübernahme bei dem Amtsgericht Ihres Bezirkes einen Beratungshilfeschein beantragen.
Hierfür nehmen Sie den aktuellen Leistungsbescheid und Kontoauszüge der letzten drei Monate mit in die Rechtsantragsstelle des Gerichts.
Prozesskostenhilfe
Im Falle des Übergangs in ein gerichtliches Verfahren kann Prozesskostenhilfe (PKH) beantragt werden. Für einkommensschwache Personen werden dann die Anwaltskosten von der Staatskasse übernommen. Dafür ist es notwendig, seine Einkommensverhältnisse offenzulegen. Diese können vom Gericht bis zu fünf Jahre danach erneut geprüft und die gewährte PKH zurückgefordert werden.